FAQ
Strahlenschutz
FAQ
Material aus Beschleunigerräumen/Freigabe
Material, das aus Beschleunigern (Bereiche mit potentiell aktiviertem Material) kommt, muss über den zuständigen SSB freigegeben oder herausgebracht werden. Weitere Informationen und Webformular sind der Seite Freigabe.
Kennzeichnung radioaktiver Stoffe
Es wird unterschieden zwischen Komponenten, bei denen Strahlung gemessen wurde (Vorsicht Strahlung) und Komponenten, die nicht freigegeben sind (Radioaktive Stoffe).
Dosimeter verloren
Sollten Sie ihr Dosimeter verloren haben melden sie sich bitte bei Ulrike Büchler.
Besucher in Kontrollbereichen
Besucher dürfen bei DESY und XFEL kurzzeitig in Begleitung einer fachkundigen Person Kontrollbereiche betreten, ohne dort eigenständig zu arbeiten. Ausgenommen sind Schwangere und Personen unter 18 Jahren. Die genauen Regeln sind auf dem benötigten Unterweisungsformular für Besucher zu finden.
Schwangere in Kontrollbereichen
Schwangere und Stillende haben bei DESY und XFEL keinen Zutritt zu Kontrollbereichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren SSB oder D3.
Beschäftigung von Fremdfirmen/Instituten in Kontrollbereichen
Um in Kontrollbereichen zu arbeiten benötigen Fremdfirmen eine Genehmigung nach §25 StrlSchG. Diese muss von der jeweiligen Fremdfirma bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragt werden. Weitere Informationen zu Arbeiten unter §25 StrlSchG bei DESY sind hier zu finden: