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| Strahlenschutz

Tätigkeit in Kontrollbereichen

Strahlenschutz

Tätigkeit in Kontrollbereichen

Genehmigung nach §25 StrlSchG/ Abgrenzungsvertrag

Bei DESY dürfen Fremdfirmen und Fremdinstitute Arbeiten in Kontrollbereichen nur unter den Bedingungen nach §25 StrlSchG durchführen.

Die Checkliste soll als Leitfaden für alle erforderlichen Maßnahmen dieser Fremdfirmen und Institute dienen.

 

Checkliste für Fremdfirmen und Fremdinstitute für Arbeiten unter §25 StrlSchG bei DESY